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BFH: Keine Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altersheims

Der BFH hat mitUrteil vom 21.4.2022 – V R 39/21 – entschieden:

NV: Betreibt ein Altersheim mit umfassender Verpflegung der Heimbewohner auch eine Cafeteria, die zusätzlich entgeltlich Getränke und Speisen an Heimbewohner und deren Besucher abgibt, sind die Umsätze aus dem Betrieb der Cafeteria nicht gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG steuerfrei. Der Betrieb der Cafeteria ist in einem solchen Fall für die Pflege und Versorgung der Heimbewohner nicht unerlässlich.

(Amtlicher Leitsatz)

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