Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte auf null Prozent würde zu Steuermindereinnahmen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2833) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/2046) mit. In den Eckwerten zum Haushalt 2023 inklusive des Finanzplans bis 2026 sei keine entsprechende Vorsorge enthalten. Die Steuermindereinnahmen für eine Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken würde zu Steuermindereinnahmen von gut 3,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr führen. Auch für eine solche Maßnahme sei keine entsprechende Vorsorge getroffen worden. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass zwischen den Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag im Bereich der Umsatzsteuersätze keine Änderungen vereinbart worden seien.
(Quelle: hib 342/2022 vom 2.8.2022)