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BAG: Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt – keine verfassungsrechtliche Einschränkung wegen Schutz des Existenzminimums – Anfechtung auch bzgl. gesetzlichem Mindestlohn

Das BAG hat mit Urteil vom 25.5.2022 – 6 AZR 497/21 – wie folgt entschieden:

1. Die Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt wird nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen zum Schutz des Existenzminimums des Arbeitnehmers beschränkt. Dieser Schutz wird im Falle einer erfolgreichen Anfechtung „nachgelagert“ durch das Zwangsvollstreckungsrecht und das Sozialrecht gewährleistet (Rn. 30 ff.).

2. Der auf den gesetzlichen Mindestlohn entfallende Anteil des Entgeltanspruchs ist nicht von der Insolvenzanfechtung ausgenommen (Rn. 38 ff.).

(Orientierungssätze)