Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahmen (ED IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information/ ED IFRS S2 Climate-related Disclosure) zu den ersten beiden Standardentwürfen des International Sustainability Standards Board (ISSB) übermittelt.
Darin bekräftigt das DRSC seine Unterstützung für globale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Anschlussfähigkeit an nationale und regionale gesetzliche Vorgaben wie die künftigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), hebt das DRSC als Herausforderung hervor, und fordert zu einer konstruktiven Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen auf.
In den Stellungnahmen wird die Orientierung an Struktur und Inhalten der Empfehlungen der Task-force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) befürwortet. Anpassungsbedarf sieht das DRSC im Hinblick auf die Präzisierung von grundlegenden Begriffen (wie z. B. des Terms „Nachhaltigkeit“) und die Aufnahme von weiteren Anwendungsleitlinien (wie z. B. in Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation berichtspflichtiger Nachhaltigkeitsaspekte). Neben der Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Risken und Chancen ist der Rolle der Impacts mehr Bedeutung beizumessen. Das DRSC befürwortet die in den Entwürfen enthaltenen Ansätze zur integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und regt eine enge Zusammenarbeit des ISSB mit dem International Accounting Standards Board (IASB) an. Einen wesentlichen Ansatzpunkt stellt hier die Konsistenz der Standardentwürfe zu den Vorgaben im Practice Statement Management Commentary dar. Die Einführung sektorspezifischer Standards wird dem Grunde nach begrüßt. Der vom ISSB verfolgte Ansatz in Bezug auf die Übernahme der vom Sustainable Accounting Standards Board (SASB) entwickelten Standards ist jedoch kritisch, da die Vereinbarkeit regelbasierter und prinzipienorientierter Berichtsvorgaben unklar ist.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, äußert sich zur Veröffentlichung der Stellungnahmen wie folgt: „Die ISSB-Standardentwürfe stellen wichtige Meilensteine hin zu einer qualitativ hochwertigen und international konsistenten Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. In den kommenden Monaten gilt es durch ein Nachschärfen der Entwürfe und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Stakeholdern die Voraussetzungen für eine echte ‘Global Baseline’ zu schaffen.“
Zum Hintergrund: Der ISSB hat am 31.3.2022 auf dem Weg zur Schaffung umfassender globaler Mindeststandards (Global Baseline) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwei Entwürfe und begleitende Dokumente veröffentlicht. Im Exposure Draft (ED) IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information werden allgemeine Vorgaben für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen behandelt. ED IFRS S2 Climate-related Disclosures hat klimabezogene Angaben zum Gegenstand. Die Vorschläge basieren auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und beziehen zudem branchenspezifische Angabeanforderungen ein, die vom Sustainability Accounting Standards Board (SASB) entwickelt wurden.
(www.drsc.de)