Das Deutsche Rechnungslegungs Standartds Committee (DRSC) hat am 15.7.2022 seine Stellungnahme an das IFRS IC zu dessen vorläufigen Agendaentscheidung aus der Sitzung vom Juni 2022 übermittelt.
Darin stimmt es der vorläufigen Entscheidung betreffend eine Anwendungsfrage zu Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen (IFRS 17 Versicherungsverträge und IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse) zu. Insb. begrüßt es, dass das IFRS IC mit der Begründung keine Methodeneinschränkung für den Sachverhalt vornimmt. Gleichzeitig befürwortet es die umfangreiche Einbindung, u. a. von Mitgliedern der Transition Resource Group zu IFRS 17, bei der Entscheidungsfindung.
(www.drsc.de)