Zur Verbesserung der Prüfungsqualität führt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine stichprobenweise Durchsicht der von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüssen durch. Basierend auf den dabei getroffenen Feststellungen hat die WPK im Jahr 2018 einen Praxishinweis herausgegeben. Mit der jetzt vorliegenden Aktualisierung ihres Praxishinweises zur Abschlussprüfung berücksichtigt die WPK Änderungen in den zugrunde liegenden Rechnungslegungsnormen für Jahres- und Konzernabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Eingegangen wird auf die folgenden Bereiche:
- Einzelangaben des Anhangs,
- Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
- Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
- Kapitalflussrechnung sowie
- Steuerüberleitungsrechnung.
Der Hinweis ist unter https://www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/abschlusspruefung/ abrufbar.
(Neu auf WPK.de vom 8.7.2022)