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EuGH: Technische Unterstützungsleistungen, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft erbracht werden – Rechtsmissbrauch – Tatsachenwürdigung – Unzuständigkeit

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.6.2022 – C-596/20 – entschieden:

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der Vorlagefragen, die der Fővárosi Törvényszék (Hauptstädtischer Gerichtshof, Ungarn) mit Entscheidung vom 28. September 2020 gestellt hat, nicht zuständig.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2022-1493-1