Zu dem am 31.3.2022 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben am 14.6.2022 Stellung genommen.
Mit dem Referentenentwurf sollen u. a. Anpassungen im Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgenommen werden. Hierzu sieht Art. 8 Nr. 2 des Referentenentwurfs eine Ergänzung des § 3 StBerG um einen Satz 2 vor, wonach Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. StBerG und der BRAO sowie Wirtschaftsprüfersozietäten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften „durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die für die Erbringung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen müssen“, handeln.
Im Hinblick auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist eine entsprechende Regelung nicht erforderlich. Wirtschaftsprüfer üben ihren Beruf allenfalls gemeinsam mit anderen Berufsträgern aus, die ihrerseits selbst zur Steuerberatung befugt sind. Das IDW hat daher angeregt, Art. 8 Nr. 2 des Referentenentwurfs entsprechend zu ändern und Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in § 3 S. 2 StBerG-RefE auszunehmen.
(IDW Aktuell vom 15.6.2022)