© IMAGO / Panthermedia BGH: Kapitalverwaltungsgesellschaft – individuelle Informations- und Rechenschaftspflichten gemäß § 666 BGB Veröffentlicht am 31. Mai 2022 von kw Der BGH hat mit Urteil vom 21.4.2022 – III ZR 268/20 – entschieden: §§ 101, 103 ff KAGB schließen grundsätzlich Ansprüche nach § 666 Var. 2 und 3 BGB nicht aus. Beitrags-Navigation « Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9-Euro-TicketsBFH: Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben »