Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 18.5.2022 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zu dem am 21.3.2022 veröffentlichen Vorschlag der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission SEC) zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen “The Enhancement and Standardization of Climate-Related Disclosures for Investors” (S7-10-22) übermittelt. Die DRSC-Stellungnahme konzentriert sich auf Frage 189, nämlich ob künftige die SEC-Vorschrift so strukturiert sein sollte, dass sie die Verwendung alternativer, vom ISSB herausgegebener Berichterstattungsvorschriften zumindest für ausländische Emittenten zulässt. Das DRSC setzt sich nachdrücklich für global einheitliche Anforderungen bei den zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ein. Daher plädiert es in seiner Stellungnahme an die SEC für eine Regelung, die es den in den USA notierten, ausländischen Emittenten ermöglichen wird, die vom ISSB herausgegebenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu verwenden. Noch besser wäre es aus Sicht des DRSC, wenn dies für alle bei der SEC registrierten Unternehmen gelten würde, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, einschließlich inländischer Emittenten.
(www.drsc.de)