Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 18.5.2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33)“ verabschiedet. Die Verlautbarung war im Gefolge des BilMoG im Jahr 2010 erarbeitet und seither nicht mehr geändert worden. Zwischenzeitlich haben § 288 Abs. 2 und § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB durch das BilRUG aus dem Jahr 2015 Änderungen erfahren. Zwar zeichnet die Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen allein die inzwischen geltende Gesetzeslage nach. Da die vorgesehenen Änderungen jedoch nicht durchgängig rein redaktioneller Natur sind, hat der FAB entschieden, dass die Neufassung den vollständigen Due Process (mit der Möglichkeit zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit) durchlaufen soll, bevor sie als finale, den IDW RS HFA 3 in der bisherigen Fassung ersetzende Verlautbarung verabschiedet wird. Aufgrund des geringen Umfangs der (materiellen) Änderungen bzw. Neuerungen wurde eine relativ kurze Stellungnahmefrist von ca. drei Monaten gewählt. Der FAB hat eine Empfehlung zur Anwendung schon des Entwurfes IDW ERS HFA 33 n. F. ausgesprochen – in Anbetracht dessen, dass die §§ 285, 288 und 314 HGB i. d. F. des BilRUG erstmals bereits auf Jahres- bzw. Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.8.2022 abgegeben werden.
(IDW Aktuell vom 20.5.2022)