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BMF: Schnelle und spürbare Entlastungen

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit zwei Entlastungspaketen rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Ein weiteres, umfassendes Maßnahmenpaket soll Unternehmen unterstützen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.

Zwei Entlastungspakete

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23.3.2022 im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27.4.2022 werden diese Maßnahmen nun umgesetzt. Das Paket beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien. Es werden diejenigen entlastet, die wirtschaftlich am stärksten betroffen sind. Die Maßnahmen sollen nun in mehreren Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden.

Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

– Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.

– Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.

– Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.

– Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.

– Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.

Zuvor hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits eine Reihe umfangreicher Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am16.3.2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Danach gilt rückwirkend zum1.1.2022:

– Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1 200 Euro.

– Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10 347 Euro.

– Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16.2.2022 verständigt hat:

– Erweiterte Verlustverrechnung,

– Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,

– Verlängerung der Home-Office-Pauschale,

– Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,

– Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3 000 Euro und

– Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1.7.2022 die EEG-Umlage. Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben.

Bereits vom Bundestag verabschiedet wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.

Wirtschaftspaket

Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket bereit.

Es enthält Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zu sichern. Die ersten beiden Programme sind bereits startklar:

– KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität.

– Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme.

Darüber hinaus sieht das Maßnahmenpaket Instrumente vor, um besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können:

– Befristeter und eng umgrenzter Kostenzuschuss zur temporären Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen.

– Finanzierungprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen.

– Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Details haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 8.4.2022 vorgestellt.

(Quelle: PM BMF vom 3.5.2022)