Am 27. April 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine durch finanzielle Maßnahmen für die Bürger abzumildern. Am 12. Mai 2022 steht im Bundestag das Steuerentlastungsgesetz auf der Tagesordnung. Nach dem Willen der Koalitionäre erfordern erhebliche Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, Maßnahmen der Regierung. Neben der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags sowie dem Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, soll eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) eingeführt werden.

Steuerentlastungen und Energiekrise

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Hier finden Sie die Seite vom Handelsblatt vom 10.05.2022

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