Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1.7.2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem 1.7.2022 angewendet werden.
(Quelle: BMF, Schreiben vom 21.4.2022 – IV B 3 – S 1301-FRA/19/10018 :007)