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öBMF: Chatbot Fred beliebtes FinanzOnline-Tool künftig auch auf bmf.gv.at verfügbar

Bereits heute verzeichnet das Online-Portal der Finanzverwaltung – FinanzOnline – Rekordwerte bei seinen Nutzerzahlen. Eine der dabei am häufigsten verwendeten Funktionen ist Chatbot Fred, der nun künftig auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen seine Dienste anbieten wird.

Finanzminister Brunner zeigt sich über diesen digitalen Zuwachs auf der Webseite erfreut: „Mein Anspruch an eine moderne Finanzverwaltung ist es, auch im Bereich Digitalisierung und Usability erfolgreich zu sein. Dazu trägt auch der Chatbot Fred bei, indem er Bürgerinnen und Bürgern ohne Wartezeit, ohne zum Finanzamt gehen zu müssen und rund um die Uhr sofort Antworten auf ihre Fragen liefert. Mehrere nationale und internationale Auszeichnungen belegen das und bestärken uns bei unserem Anspruch, eine der kundenorientiertesten Finanzverwaltungen der Welt zu sein und zu bleiben.“

„Auf FinanzOnline konnten seit September 2019 rund 3,5 Mio. Fragen der Nutzerinnen und Nutzer beantwortet werden. Allein heuer konnte Fred bei rund 70 Prozent der Fälle schnell und gezielt weiterhelfen. Da er sich technisch eine Plattform mit anderen Chatbots der Bundesverwaltung, wie beispielsweise Mona von oesterreich.gv.at, teilt, handelt es sich um eine besonders kosteneffiziente Lösung. Zudem kommen alle Verbesserungen und Erweiterungen am System sofort allen Bots zugute“, erklärt der zuständige Applikationsleiter des Finanzressorts, Mag. Philipp Panzenböck.

Da die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen sehr vielfältige Informationen bereitstellt, soll Fred künftig auch in der Lage sein, themenspezifisch – je nachdem in welchem Bereich von bmf.gv.at der Bot aufgerufen wird – Auskunft zu geben und dabei vor allem von den Nutzerinnen und Nutzern besonders häufig gestellte Fragen zu beantworten. Ein Redaktionsteam arbeitet zudem laufend daran, Fred neben den bisherigen Informationen zu FinanzOnline, auch Wissen über die weiteren Aufgabengebiete des Bundesministeriums für Finanzen beizubringen.

(Quelle: PM öBMF vom 15.4.2022)