Auch in der aktuellen Corona Pandemie ist sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls unter Einhaltung der gesundheitlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten erhalten bleibt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/779). Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung habe auch in den letzten Jahren durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht. Der Antwort sind umfangreiche Statistiken zu Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern beigefügt.
(Quelle: hib 151/2022 vom 4.4.2022)