Die Verfahrensabläufe im Geschäftsjahr 2021 sind von dem Andauern der Pandemie nicht nennenswert beeinträchtigt worden. Der Sitzungsbetrieb konnte durchgehend aufrechterhalten werden; zunehmend wurde auch die Videokonferenztechnik genutzt, die zwischenzeitlich in allen Verhandlungsräumen installiert worden ist.
Unter diesen Umständen ist es gelungen, die Verfahrenszeiten mit durchschnittlich 12,7 Monaten bei den Klagen und 3,3 Monaten bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wieder erfreulich kurz zu halten.
Die Eingangszahlen waren mit 1 272 Verfahren gegenüber dem Vorjahr (1 323 Verfahren) erneut rückläufig. Besonders deutlich war der Rückgang wie schon in den Vorjahren bei den Kindergeldverfahren mit rund 20 % (Vorjahre rund 10 % und rund 20 %). Güteverfahren spielten mit sechs Neueingängen wie schon in den Vorjahren eine untergeordnete Rolle. Von den sechs Senaten des Gerichts wurden insgesamt 1 297 Klageverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt.
Bei den streitig entschiedenen Verfahren waren knapp 22,4 % (Vorjahr 19,9 %) der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. Eine einvernehmliche Beilegung des Rechtstreits (Änderung/Teiländerung der angegriffenen Bescheide) erfolgte in rund 40 % der Fälle, wie im Vorjahr wurde rund ein Drittel der Klagen zurückgenommen, dies zum Teil nach rechtlicher Erörterung. In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnte der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht endgültig abgeschlossen werden. Die Rechtsmittelquote in den durch das Gericht streitig entschiedenen Verfahren blieb mit 30,2 % (Vorjahr 30,4 %) praktisch konstant, der Trend der rückläufigen Rechtsmittel in den vergangenen Jahren hat sich damit stabilisiert.
Für 2022 ist eine deutliche Zunahme der elektronischen Kommunikation zu erwarten; für die Rechtsanwaltschaft und die Behörden ist sie ab Januar 2022 verpflichtend.
(Quelle: PM FG Hamburg vom 31.3.2022)