Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko festgelegt (Delegierte VO (EU) 2016/1675 vom 14.7.2016, zul. geänd. durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom 7.1.2022, in Kraft getreten am 13.3.2022). Die Financial Action Task Force (FATF) und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF. Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom 21.10.2021 veröffentlicht. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben (unverändert Stand 21.2.2021). Die WPK hat die Übersicht der Listen am 28.3.2022 aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.
(Neu auf WPK.de vom 29.3.2022)