Anlässlich des Krieges in der Ukraine hat die Finanzverwaltung zur Förderung und Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger und auch von Unternehmen mit Datum vom 17.3.2022 eine Verwaltungsanweisung erlassen, die zahlreiche Billigkeitsregelungen für Maßnahmen vom 24.2.2022 bis zum 31.12.2022 vorsieht. Die Maßnahmen sind vielfältig und betreffen die Bereiche der Ertrags-, der Verkehrs- und der Substanzsteuern. Beispielsweise genügt bei Spenden für die Unterstützung der vom Krieg Geschädigten statt einer Zuwendungsbestätigung die Einzahlung auf einem eingerichteten Sonderkonto als entsprechender Nachweis. Das IDW fasst die wichtigsten Regelungen für Unternehmen, Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften zusammen; die Zusammenfassung ist unter www.idw.de abrufbar.
(IDW Aktuell vom 30.3.2022)