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Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen: Bericht für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie

Am 30.3.2022 hat die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen einen Bericht inkl. Anhang mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschlägen für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie veröffentlicht. Im August 2021 war bereits ein vorläufiger Bericht inkl. Anhang zur Konsultation veröffentlicht worden. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen berät die Europäische Kommission bei der (Weiter-)Entwicklung der EU-Umwelttaxonomie. Ziel des Berichts ist es, die bestehende EU-Umwelttaxonomie zu vervollständigen, da zum einen bisher bspw. keine Wirtschaftstätigkeiten im Agrarsektor in der EU-Umwelttaxonomie erfasst werden. Zum anderen wurden technische Bewertungskriterien bisher nur für die beiden klimabezogenen Umweltziele bestimmt. Deshalb enthält der Bericht primär technische Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele. Zudem werden Vorschläge für die weitere Arbeit an der EU-Umwelttaxonomie gemacht, insbes. im Hinblick auf die Überprüfung der Kriterien für erhebliche Beeinträchtigungen der Umweltziele (DNSH-Kriterien). Ein weiterer Bericht der Plattform mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und für neue technische Bewertungskriterien wird voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht. Beide Berichte der Plattform legen die Grundlage für die Europäische Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zu verabschieden (Artikel 23 VO (EU) 2020/852). Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses delegierten Rechtsaktes steht noch nicht fest.

(www.drsc.de)