Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise schnelle und spürbare Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen umfassende steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen.
Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit einem ersten Entlastungspaket rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Angesichts der weiter massiv steigenden Energiepreise haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf weitergehende Entlastung und Unterstützung verständigt.
Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23.3.2022 im Grundsatz auf ein weiteres Entlastungspaket, das nun umgesetzt werden soll. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:
– Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter.
– Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro.
– Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.
– Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
– Weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen.
Bereits von der Bundesregierung beschlossen wurden umfangreiche Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16.3.2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Damit gilt rückwirkend zum 1.1.2022:
– Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1 200 Euro.
– Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10 347 Euro.
– Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
Weitere steuerliche Entlastungen werden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat:
– Erweiterte Verlustverrechnung,
– Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
– Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
– Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
– Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3 000 Euro und
– Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1.7.2022 die EEG-Umlage. Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben.
Weitere Maßnahmen zur sozialen Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern:
– 100 Euro Coronazuschuss für Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
– 20 Euro pro Monat Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder
– Einmaliger Heizkostenzuschuss
– 270 Euro für Beziehende von Wohngeld (bei Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, pro weiterem Familienmitglied 70 Euro)
– 230 Euro für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug
(Quelle: PM BMF vom 24.3.2022)