Das Bundesministerium der Finanzen hat in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 6 % p.a. am 23.2.2022 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Zweites AO-EGAO-Änderungsgesetz – 2. AOÄndG) auf seiner Website veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll in erster Linie der Zinssatz mit Rückwirkung für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO) auf 1,8 % p.a. gesenkt werden.
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in einer außerordentlichen Sitzung am 24.2.2022 erörtert, welche Auswirkungen von der Veröffentlichung des Referentenentwurfs auf solche HGB- und IFRS-Abschlüsse ausgehen, deren Prüfung mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs noch nicht abgeschlossen war.
Siehe dazu die hier abrufbare Sitzungsberichterstattung:
(IDW Aktuell vom 25.2.2022)