Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW-Prüfungsstandard „Die Prüfung der Schadenrückstellung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung von Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen (IDW PS 560)“ (Stand: 08.12.2004) entsprechend der Bitte des Versicherungsfachausschusses (VFA) mit Wirkung zum 11.2.2022 aufgehoben.
Der IDW PS 560 ist veraltet, da er insbesondere die zwischenzeitlichen Fortentwicklungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) nicht berücksichtigt. Auch gelten für die Prüfung der Schadensrückstellung ohnehin die umfangreichen allgemeinen Grundsätze für die Prüfung geschätzter Werte in der Rechnungslegung, die in den letzten Jahren erarbeitet wurden. Zudem haben sich seit 2004 die Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie die Möglichkeiten des Einsatzes von IT-gestützten Verfahren stark weiterentwickelt.
Der VFA sieht vor, sich mit der Frage zu befassen, ob eine Verlautbarung zur Prüfung der versicherungstechnischen Rückstellung erarbeitet werden sollte.
(IDW Aktuell vom 17.2.2022)