Am 2.2.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission (KOM) einen Entwurf von weiteren FAQ zur EU-Taxonomie-Verordnung. Der Entwurf ist von der bereits von der Europäischen Kommission grundsätzlich genehmigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt in den EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der FAQ-Entwurf folgt auf die Veröffentlichungen des ersten Satzes an FAQ der Europäischen Kommission und von FAQ der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen im Dezember 2021.
Das aktuelle Papier wurde gemeinsam mit dem Delegierten Rechtsakt der KOM zur Erweiterung der bereits gültigen Delegierten Rechtsakte zu Art. 8, 10 und 11 der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Sofern EU-Parlament und EU-Ministerrat keinen Einspruch erheben, ist die neue Delegierte Verordnung ab dem 1.1.2023 anzuwenden.
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) führte für seine Mitgliedsunternehmen im letzten Jahr acht Anwenderforen zur EU-Taxonomie-Verordnung durch. Die in den Anwenderforen diskutierten Probleme und Lösungsansätze sammelt es in strukturierter Form in einem fortlaufenden Dokument („living document“) und übermittelt diese in Form von Eingaben an die Europäische Kommission und die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Weitere Anwenderforen sind ab dem Frühjahr 2022 geplant und werden rechtzeitig angekündigt. Zusätzliche Informationen finden sich auf der einschlägigen DRSC-Projektseite.
(www.drsc.de)