Die EFRAG Project Task Force on European sustainability reporting standards (PTF-ESRS) hat am 20.1.2022 Arbeitspapiere (Working Papers) zu den ersten Standardentwürfen (sog. Batch 1) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten, welche die EFRAG auf Grundlage der vorläufigen Beauftragung durch die Europäische Kommission (KOM) vom 12. Mai 2021 wahrnimmt. In der begleitenden Cover Note beschreibt die PTF-ESRS, wie die Arbeitspapiere vor dem Hintergrund des von der PTF definierten Entwicklungsprozesses einzuordnen sind. In dieser Cover Note werden auch erstmals die beabsichtigte Struktur im Detail und die vorgesehenen Titel der Standards öffentlich gemacht. Batch 1 umfasst vier von insgesamt fünf übergreifenden (cross-cutting) Standards, zwei von insgesamt sechs geplanten konzeptionellen Leitlinien (conceptual guidelines) sowie den ESRS E1 Climate change. Letzterer basiert auf dem Prototyp für einen Klimaberichtsstandard , den die PTF im September 2021 veröffentlicht hatte und der zwischenzeitlich wesentlich überarbeitet wurde.
Die PTF hat in der Cover Note angekündigt, die weiteren Arbeitspapiere „in den nächsten Wochen“ in zwei weiteren Batches zu veröffentlichen. Diese Arbeitspapiere werden u.a. weitere Umweltthemen, Sozial- und Governance-Themen adressieren.
Ferner betont die PTF, dass die Veröffentlichung der Standardentwürfe Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Bis dahin wird das PTF-interne Konsultationsverfahren (PTF-Reviews, Expert Working Groups) durchlaufen.
Der neu eingerichtete Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC sowie die DRSC-Arbeitsgruppe Klimaberichterstattung werden sich in ihren kommenden Sitzungen mit den PTF-Arbeitspapieren eingehend befassen.
Hintergrund der PTF-Aktivitäten ist Artikel 19b des Vorschlags der KOM vom 21. April 2021 für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Darin schlägt die KOM vor, die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit durch Berichtsstandards zu konkretisieren. Der Richtlinienvorschlag sieht außerdem vor, die EFRAG mit der Erarbeitung fachlicher Empfehlungen zu mandatieren, auf deren Grundlage die KOM die entsprechenden delegierten Rechtsakte erlassen wird.
(www.drsc.de)