Neben dem bereits adressierten Reformbedarf der Betriebsprüfung auf nationaler Ebene besteht bei den Rechtsinstituten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ebenfalls Optimierungsbedarf. Zunehmend werden kooperative Verfahren angewendet, die auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen abzielen, um durch ein hohes Maß an Transparenz und gesteigertes Vertrauen effiziente Verfahren zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es aus Sicht der Steuerpflichtigen und deren Berater einem Plus an Rechtssicherheit. Nationale Rechtsgrundlagen müssen für alle Verfahren geschaffen werden. Um ressourcenschonend arbeiten zu können, sollten die Verfahren zudem beschleunigt werden und rechtlich bindende Ergebnisse erzielen. Sowohl die Antrags- und Mitwirkungsrechte als auch die verfahrensrechtliche Stellung der Steuerpflichtigen müssen erheblich ausgeweitet werden.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollten die Zugangsschwellen zu den kooperativen Verfahren verringert werden. Sie verfügen in der Regel nicht über ein Netzwerk international tätiger Beratungsunternehmen, repräsentieren aber quantitativ den weitaus größten Teil der von diesen Verfahren betroffenen Steuerpflichtigen.
Zur Verbesserung der Durchführung von Joint Audits und Vorabverständigungsverfahren sowie der Einführung von Cooperative Compliance-Ansätzen ins nationale Recht hat die Bundessteuerberaterkammer Vorschläge erarbeitet.
(Quelle: BStBK Eingabe 002/2022 vom 14.1.2022)