BB Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO

Fünf Fortbildungsstunden gemäß § 15 FAO mit dem BB abdecken!

Alle Beiträge mit Lernerfolgskontrolle sind unter www.bb-selbststudium.de abrufbar und für Abonnenten kostenlos.

Wie funktioniert es?

Seit Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen müssen Fachanwälte gemäß § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. Fünf Zeitstunden dürfen dabei gem § 15 IV FAO im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden.

Die neuen Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre des BB erfüllen, indem Sie bei uns mit Online-Tests ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben.

Wir bieten im Laufe des Jahres viele Beiträge im BB für das FAO-Selbststudium an und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren online Fragen zu den Beiträgen stellen. Anschließend erhalten Sie ein § 15 FAO-Zertifikat zum Selbstausdruck. Dies kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingereicht werden, die über die Anerkennung entscheidet.

Ab dem 1. Januar 2021 sind in jedem festen BB-Abonnement zwei Selbststudium-Stunden
(á 39,- € zzgl. MwSt.) enthalten.
Noch kein Abonnent? Hier geht’s zur Aboübersicht.


Selbststudium mit dem BB in drei Schritten:

1. Registrierung und Login

Melden Sie sich zur Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort direkt unter bb-selbststudium.de an.

Sie sind Abonnent des BB aber noch nicht in R&W-Online registriert? Hier geht es zur Erstregistrierung.

Bei Fragen finden Sie die richtige Servicenummer hier.

2. Lektüre 

Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind online unter www.bb-selbststudium.de als PDF abrufbar.
Die Lektüre entspricht einer Stunde Selbststudium.
Lesen Sie den Beitrag zum Zweck des Selbststudiums gründlich durch.

3. Lernerfolgskontrolle

Beantworten Sie nun die nach dem Login zu sehenden Fragen, indem Sie die richtigen Antworten ankreuzen. Nach Durchführung der Lernerfolgskontrolle wird Ihnen das Ergebnis sofort angezeigt. Bei Bestehen des Selbststudiums können Sie sich Ihr Zertifikat im PDF-Format herunterladen und zum Zweck der Anerkennung bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. 

Über die Anerkennung entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer.