Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Mio. Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Mrd. Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % oder 168 000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 % oder 20,7 Mrd. Euro zu. 72 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Mrd. Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.
Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 % oder 9,34 Mio. der insgesamt 22,03 Mio. Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442 000 Personen.
Bei 80 % der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
(Quelle: PM Destatis Nr. 273 vom 4.8.2026)


