©IMAGO / imagebroker

BMF: Neues DBA zwischen Deutschland und der Ukraine

Das in Paris am 19.5.2026 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wird das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 3.7.1995 durch ein modernes Abkommen ersetzen.

(Quelle: BMF PM vom 1.6.2026)