13 Prozent erheben Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid

Gegen 13 Prozent aller Grundsteuer-Feststellungsbescheide wurde bis Mitte 2024 Einspruch erhoben. Diese Angaben macht die Bundesregierung für die Länder, die das sogenannte Bundesmodell anwenden, unter Bezugnahme auf eine Bestandsaufnahme der Länder zum 30. Juni 2024 in ihrer Antwort (20/15022) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14591).

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