Energieeffizienz: Informationspflichten für Energieversorger vorgesehen

Energiesparen ist das Gebot der Stunde - für eine sichere Energieversorgung und den Klimaschutz.

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Der Energieverbrauch in Deutschland soll bis 2045 um 45 Prozent sinken. Das sieht der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes der Bundesregierung vor. Energieversorger müssen demnach über Effizienzangebote von Drittanbietern informieren.

Energieversorger müssen ihre Kunden künftig über Energieeffizienzangebote von Drittanbietern informieren. Das sieht der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes vor, den die Bundesregierung am 26. Oktober verabschieden will. Demnach soll der Endenergieverbrauch bis 2030 um 24 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und 2045 um 45 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Für Bund und Länder gelten dabei ab 2024 verpflichtende Einsparvorgaben. Bundeskanzler Scholz hatte die Vorlage des Gesetzes im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke verlangt.

Einrichtung neuer Bundesstelle

Wie dem der Redaktion vorliegenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, will die Bundesregierung auch die Energielieferanten stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen ihren Kunden mindestens jährlich über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen unterrichten. Im Rahmen der Jahresrechnung oder bei Vertragsänderungen sollen sie zudem über die Angebote von externen Energiedienstleistern informieren. Dazu zählen Kontaktinformationen einschließlich Internetadressen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, „von denen sie Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten erhalten können“.

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Die Umsetzung des Gesetzes wird künftig eine Bundesstelle für Energieeffizienz überwachen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt ist. Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf bereits am 26. Oktober verabschieden, der Bundestag ab dem 10. November beraten. Das Gesetzgebungsverfahren wird laut Zeitplan mit der Bundesratssitzung am 16. Dezember abgeschlossen sein. Möglich ist, dass die Vorgaben noch einmal nachgeschärft werden müssen, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Denn auf EU-Ebene ist über die neue Effizienzrichtlinie noch nicht entschieden. Dieses Risiko werde bewusst in Kauf genommen, heißt es.

Deneff: Gesetz nicht ambitioniert genug

Aus Sicht der Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) erfüllt der vorgelegte Entwurf nicht den Anspruch an ein ambitioniertes Gesetz. Die Ziele entsprächen zwar den von der EU-Kommission 2021 im Rahmen des „Fitfor55“-Paketes vorgeschlagenen Effizienzregeln. Die Behörde habe das Niveau aber im Zuge der aktuellen Energiekrise im Zuge des Krieges gegen die Ukraine bereits erhöht. Die Bundesregierung müsse daher das Einsparziel beim Endenergieverbrauch von 24 Prozent auf 30 Prozent bis 2030 erhöhen. „Die Energiepreisentwicklung und die weiterhin angespannte Versorgungslage erfordern ein deutlich beherzteres Vorgehen“, erklärte Deneff-Vorstand Christian Noll.