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FG Hamburg: Klage im „Cum/ex“ Verfahren abgewiesen

Der 6. Senat des FG Hamburg hat am Mittwoch, dem 23.9.2026, in einem sog. „cum/ex-Verfahren“ entschieden und die Klage abgewiesen (6 K 44/22). Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

(Quelle: PM FG Hamburg vom 24.9.2026)