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BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht

1. Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht.

2. Die Vorschrift dient weder der Durchführung des Rechts der Union im Sinne des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch fällt sie anderweitig in den Anwendungsbereich des Unionsrechts.

3. Im Rahmen der den Mitgliedstaaten zustehenden Verfahrensautonomie genügt § 233a AO den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität sowie ‑‑bei einer unterstellten Durchführung von Unionsrecht im Hinblick auf die dann maßgeblichen Regelungsziele des Unionsrechts‑‑ auch dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

BFH, Urteil vom 11.12.2025 – V R 7/24

(Amtliche Leitsätze)