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BFH: Unanfechtbarkeit des Beschlusses über Prozesskostenhilfe

NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe sind unanfechtbar und können daher nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

BFH, Beschluss vom 6.3.2026 – IX S 2/26 (PKH)

(Amtlicher Leitsatz)