An der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 20.12.2024 entschieden (2 V 1597/24).
An der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 20.12.2024 entschieden (2 V 1597/24).