Der Referentenentwurf sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen und zudem das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufzuheben.