Berlin: (hib/BAL) Die zehnjährige Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung bleibt. „Diese dient dem Ziel, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen“, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11604) auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Vierten Bürokratieentlastungsgeetz (20/11288).
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