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Entwurf für Wachstumschancengesetz verändert

Berlin: (hib/BAL) Das für den 17.11. in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags stehende Wachstumschancengesetz darf nicht auf Stimmen der Opposition hoffen. Im Finanzausschuss stimmten am 15.11. lediglich die Ampelfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Das geht aus der vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung (20/9341) hervor.

Den Gesetzentwurf insgesamt hatte der Finanzausschuss mit 33 Änderungsanträgen noch deutlich verändert. Unter anderem wurde die sogenannte Zinshöhenschranke noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen, was auf Lob der Opposition stieß.

Da der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind weitere Änderungen zu erwarten. Vertreter der SPD- und der CDU/CSU-Fraktion brachten im Finanzausschuss mögliche Änderungen in einem Vermittlungsausschuss ins Spiel.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Klimaschutz-Prämie, die Unternehmen fördern soll, die in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Außerdem sind deutlich höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Bereich des Wohnungsbaus vorgesehen. Für Unternehmen sind ferner steuerliche Erleichterungen im Bereich der Verlustverrechnung geplant.

(hib 873/2023 v. 16.11.2023)