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SPD Fraktion im Bundestag: Reduzierte Umsatzsteuer für Gastronomie entfristen

Die Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion fordert die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie. Das Bundesfinanzministerium steht in der Pflicht, den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu entfristen.

Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:

„Gastronomie ist essentiell für unsere Innenstädte. Als Orte der Begegnung sind gastronomische Einrichtungen das Herzstück unserer Kommunen. Es ist daher unsere Pflicht, sie in diesen Zeiten der Krise zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in unseren Städten und Gemeinden weiterhin ein hochwertiges gastronomisches Angebot genießen können. Damit steigern wir auch die Attraktivität des ländlichen Raums.

Was wir an Steuereinnahmen verlieren, gewinnen wir durch die Sicherung der zukünftigen Existenz unserer gastronomischen Einrichtungen umso mehr zurück. Denn eine geschlossene Gaststätte, ein Restaurant oder ein Café bringen keine Steuereinnahmen.“

Lena Werner, stellvertretende tourismuspolitische Sprecherin:

„Es besteht das Risiko, dass die Gastronom:innen gezwungen sind, die entstehenden Mehrkosten bei einem Steuersatz von 19 Prozent auf die Kund:innen umzulegen. Als Sozialdemokrat:innen ist es uns wichtig, dass auch weiterhin alle Menschen trotz Inflation gastronomische Angebote nutzen können. Damit erhalten wir auch die Lebensqualität. Es ist wichtig, dass wir das Vertrauen der Branche nicht verlieren. Wir müssen zu unseren Zusicherungen stehen, der Gastronomie dabei zu helfen, die multiplen Krisen der letzten Jahre zu überwinden. Als Tourismuspolitiker:innen der SPD-Bundestagsfraktion wollen wir das mithilfe einer dauerhaften Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer tun. Hiermit schaffen wir für die Branche mehr Planungssicherheit und haben mit diesem Vorgehen ein essenzielles Instrument gegen die aktuellen Preissteigerungen.“

(PM v. 20.4.2023)