Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht und wird – wie sich an der unverändert hohen Zahl von Verfassungsbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger zeigt – auch von den rechtsuchenden Menschen so wahrgenommen. Das Gericht lebt zugleich von der hohen Akzeptanz seiner Entscheidungen bei den Menschen. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, werden in diesem Jahr mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen. Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design). Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet. Das neue Erscheinungsbild bereitet aber vor allem bereits die für Ende des Jahres 2023 geplante Neugestaltung der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts vor. Die neue Gestaltung ermöglicht es, Informationen über das Gericht und insbesondere seine Entscheidungen barrierefrei darzustellen. Das wird dazu beitragen, die Bürgernähe der Tätigkeit des Gerichts noch weiter zu erhöhen.
(BVerfG, PM Nr. 28/2023 vom 3. März 2023)