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BStBK: Entwurf eines BMF-Scheibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG); Verbändeanhörung

GZ: III C 2 – S 7220/22/10002 :010; DOK: 2023/0074912

In obigem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen heißt es:

[…] Der Entwurf des BMF-Schreibens ist in weiten Teilen zu begrüßen und enthält wichtige Klarstellungen und beantwortet praxisrelevante Anwendungsfragen, auf die auch die Bundessteuerberaterkammer hingewiesen hatte. Die Ausführungen zu den Belegenheitsvoraussetzungen, zur Reichweite der gesetzlichen Fiktion des § 12 Abs. 3 Nr.1 Satz 2 UStG sowie die Erläuterungen zu dem Begriff des Betreibers einer PV-Anlage oder zur unentgeltlichen Wertabgabe weisen bereits in die richtige Richtung.

Gleichwohl besteht für die Praxis in Bezug auf die neu eingeführten umsatzsteuerlichen Regelungen noch weiterer dringender Klarstellungsbedarf, um den der Entwurf entsprechend ergänzt werden sollte. Dringend notwendig sind etwa Ausführungen zu dem Anwendungszeitpunkt der Neuregelung und eine Nichtbeanstandungsregel hinsichtlich der Nachweispflichten des Verkäufers einer PV-Anlage. Unsere Anmerkungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen.

Mit Verweis auf unsere Eingabe vom 19. Januar 2023 regen wir zudem an, das Schreiben um die ertragsteuerlichen Aspekte zu erweitern und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. […]

Anlage: Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer zum Entwurf eines BMF-Scheibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

Mehr unter https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/stellungnahmen/BStBK_2023-005_2023-02-03_Stellungnahme_Nullsteuersatz_PV-Anlagen_ex.pdf