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BStBK: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt ausdrücklich, dass sich der Steuergesetzgeber zügig der Verlängerung und Ergänzung von Regelungen zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Pandemie widmet.

Im Hinblick auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Abschreibung und zum Umgang mit Verlusten geht sie davon aus, dass es im weiteren Verlauf der Legislaturperiode noch Ergänzungen geben wird.

Die weitere Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen ist für den steuerberatenden Beruf ein wichtiger Schritt. Für die gleitende Rückführung der Fristen schlägt sie einen längeren Übergangszeitraum und eine geringere Abschmelzungshöhe vor.

(Quelle: PM BStBK vom 7.2.2022)