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BFH: Auslegung eines lediglich mit „Haftungsbescheid“ bezeichneten Verwaltungsakts als zusammengefasster Pauschalierungs- und Haftungsbescheid

BFH, Urteil vom 1.9.2021 – VI R 38/19

1. NV: Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift.

2. NV: Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat.

3. NV: Das Pauschalierungswahlrecht nach § 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG wird durch eine entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers ausgeübt.

(amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-277-6