Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei neue Standardentwürfe für das Qualitätsmanagement in WP-Praxen verabschiedet: den Entwurf eines IDW-Qualitätsmanagementstandards „Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQMS 1 (12.2021))“ sowie den Entwurf eines IDW-Qualitätsmanagementstandards „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW EQMS 2 (12.2021))“.
Die beiden Standardentwürfe berücksichtigen die vom IAASB verabschiedeten internationalen Qualitätsmanagementstandards (ISQM 1 und ISQM 2) und verknüpfen diese mit den deutschen und europarechtlichen berufsrechtlichen Regelungen, sodass dem deutschen Berufsstand aktuelle und praktikable Standards für das Qualitätsmanagement zur Verfügung stehen. Die Beachtung dieser Standards trägt maßgeblich zur Auftragsqualität unter Berücksichtigung des Berufsrechts bei. Mit deren Beachtung kann die Praxisleitung ihren Sorgfaltspflichten zur präventiven Vermeidung von Pflichtverletzungen bei der Berufsausübung in der WP-Praxis nachkommen. Die neuen IDW Qualitätsmanagementstandards ersetzen in ihren jeweils endgültigen Fassungen – zusammen mit dem derzeit in der Entwicklung befindlichen ISA [DE] 220 (Revised) – den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).
Einzelheiten zum Anwendungszeitpunkt, Aufbau und Inhalt der Standardentwürfe einschließlich der wesentliche Änderungen gegenüber IDW QS 1 können der Kurzzusammenfassung „ Umsetzung der internationalen Qualitätsmanagementstandards durch das IDW“ entnommen werden. Die Standardentwürfe sind unter IDW Verlautbarungen >> Entwürfe abrufbar. Stellungnahmen werden bis zum 15.6.2022 erbeten.
(IDW Aktuell vom 21.1.2022)