Die Tilgung eines Darlehens mit gefördertem Altersvorsorgevermögen ist auch dann nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigt, wenn das Darlehen nicht von dem Zulageberechtigten selbst, […]
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Die Tilgung eines Darlehens mit gefördertem Altersvorsorgevermögen ist auch dann nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigt, wenn das Darlehen nicht von dem Zulageberechtigten selbst, […]
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FG Münster, Urteil vom 30.6.2023 – 3 K 3184/17 Erb 1. Eine Wohnung ist dann zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst […]
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