Haben Verkäufer und Käufer den Kaufpreis im Grundstückskaufvertrag aufgeteilt, ist diese Aufteilung der Gebäude-Absetzung-für-Abnutzung(-AfA) grundsätzlich zugrunde zu legen. Dies gilt nicht, wenn die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher […]
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