Art. 32 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG und Art. 32 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems sind dahin auszulegen, dass der Begriff „Eigenbedarf“ einer Privatperson nicht den Fall erfasst, dass die betreffende Privatperson verbrauchsteuerpflichtige Waren im Hinblick auf deren unentgeltliche Weitergabe an eine andere Privatperson erwirbt und befördert, und zwar unabhängig von der Menge dieser Waren, die weitergegeben werden soll.
EuG, Urteil vom 20.5.2026 – T-685/24 und T-686/24
(Tenor)


