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BFH: Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im September 2023

1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

2. NV: Ein Steuerberater kann sich im Hinblick auf die verspätete Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs nicht damit entschuldigen, er habe auf die Identifikationsmöglichkeit mittels Reisepass vertraut.

BFH, Urteil vom 9.9.2025 – VI R 24/24

(Amtliche Leitsätze)