Der Rat und das Europäische Parlament haben am 27.11.2025 eine vorläufige politische Einigung erzielt, um die EU-Rechtsvorschriften über Zahlungsdienste zu stärken.
Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Zahlungsbetrugs in der EU. Durch die Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Transparenz sowie die Förderung von Innovationen ebnen wir den Weg für eine sicherere, effizientere und verbraucherfreundlichere Zahlungslandschaft für alle Europäerinnen und Europäer.
Morten Bødskov, dänischer Minister für Industrie, Unternehmen und Finanzfragen
Ziel der neuen Vorschriften ist es, den Betrug im Zahlungsverkehr besser zu bekämpfen, die Transparenz bei Gebühren zu erhöhen und den Verbraucherschutz im Zahlungsdienstleistungssektor zu verbessern. Die aktualisierten Vorschriften werden auch dazu beitragen, technologische Innovationen in diesem Bereich zu fördern.
Mit der heutigen Einigung werden eine neue Verordnung über Zahlungsdienste geschaffen und die bestehende Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) geändert, um einen modernen Rahmen für Zahlungen zu schaffen.
Die Vorschläge zielen darauf ab, einen umfassenden Rahmen für die Betrugsbekämpfung zu schaffen, der dazu beitragen wird, immer häufigere neue Formen von Zahlungsbetrug wie den sogenannten „Spoofing-Betrug“ zu bekämpfen. Dabei täuschen Betrüger vor, Zahlungsdienstleister eines Kunden zu sein, um so das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und sie zur Durchführung von betrügerischen Finanztransaktionen zu verleiten.
Bekämpfung von Zahlungsbetrug und Verbesserung des Verbraucherschutzes
Unter anderem müssen Zahlungsdienstleister Informationen in Bezug auf Betrug untereinander austauschen. Bevor eine Überweisung erfolgen kann, müssen die IBAN-Nummern des Zahlungskontos mit einem entsprechenden Namen des Kontoinhabers abgeglichen werden, wie dies bereits bei Sofortzahlungen in Euro der Fall ist. Um die Verbraucher weiter zu schützen, werden Zahlungsdienstleister haftbar gemacht, wenn sie ihren Verpflichtungen in Bezug auf den Einsatz einiger präventiver Instrumente nicht nachkommen.
Schließlich dürfen große Online-Plattformen und Suchmaschinen nur dann bei Verbrauchern in einem bestimmten Mitgliedstaat für Finanzdienstleistungen werben, wenn das Unternehmen, das diese Dienstleistungen erbringt, in diesem Mitgliedstaat ordnungsgemäß reguliert und zugelassen ist.
Erhöhung der Transparenz und Verbesserung des Zugangs zu Bargeld
Die neuen Vorschriften sorgen für mehr Transparenz bei Zahlungsvorgängen an Geldautomaten. Die Anbieter sind rechtlich verpflichtet, dem Nutzer alle angewandten Gebühren und Wechselkurse anzugeben, bevor eine Transaktion stattfinden kann.
Ebenso müssen Unternehmen, die Händlern Kartenzahlungssysteme anbieten, die für ihre Dienstleistungen geltenden Gebühren klar angeben. Insgesamt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen in der EU einen besseren Überblick über die geltenden Gebühren haben und somit in der Lage sein, bessere Entscheidungen zu treffen.
Der Zugang zu Bargeld wird insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu Geldautomaten haben, verbessert. Nach dem neuen Rahmen können Einzelhändler Bargeldabhebungen ohne Kauf anbieten. Um Missbrauch zu verhindern, werden solche Abhebungen auf einer Chip-und-PIN-Technologie basieren und es soll eine Obergrenze von 150 € bzw. dem Gegenwert in den Landeswährungen gelten.
Schließlich müssen die Händler sicherstellen, dass ihr üblicher Handelsname mit dem auf den Kontoauszügen der Kunden angegebenen Namen übereinstimmt. Dies wird den Verbrauchern helfen, Abbuchungen von ihren Konten leicht zuzuordnen, wodurch Verwirrungen vermieden werden können.
Technologische Innovation
Der neue Rahmen wird auch dazu beitragen,die Landschaft der Zahlungsdienste in der EU an neue und innovative Zahlungsarten anzupassen. Innovative Dienstleistungs- und Informationsanbieter werden in der Lage sein, den Kunden durch einen verbesserten Zugang zu Bankkontoinformationen nützlichere und modernere Zahlungsdienste anzubieten.
Nächste Schritte
Der Rat und das Europäische Parlament werden die Arbeit an den technischen Elementen des Pakets fortsetzen, bevor es von den beiden gesetzgebenden Organen endgültig angenommen wird.


