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BFH: Terminvorschau: Mündliche Verhandlung in der Rs. II R 12/24 am Mittwoch, den 30.7.2025, 9:30 Uhr

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 30.7.2025 um 9:30 Uhr in der Rs. II R 12/24 eine mündliche Verhandlung durchführen. Das Verfahren betrifft die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 31.1.2024 – 1 K 231/22. Zu entscheiden sein wird über die Rechtsfragen, ob Zahlungen an eine Stiftung freigebige Zuwendungen i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) darstellen und solche möglichen Schenkungen von der Steuer befreit sein können, weil sie ausschließlich Zwecken eines Landes dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 Alternative 2 ErbStG) oder ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 Alternative 2 ErbStG). Die mündliche Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Der BFH kann jedoch auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit ausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).

Wenn Sie als Pressevertreter an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an pressestelle@bfh.bund.de.

Eine Entscheidung in der Rs. II R 12/24 wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 erwartet und auf der Homepage des BFH unter www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ veröffentlicht.

(Quelle: PM BFH Nr. 041/25 v. 20.6.2025)